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Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT)

Stoßwellen sind sehr kurze Schallimpulse mit sehr hoher Energie. Sie sind in der

Natur allgegenwärtig, etwa bei Blitzschlägen, Sprengstoffexplosionen oder der Knall bei Überschallflügen.

Es kommt dabei zu einem schlagartigen Druckanstieg mit Ausbreitung der Energie auf einen entfernten Ort. Wenn diese Energie auf ein Hindernis trifft, wird deren weitere Ausbreitung abrupt gestoppt. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass bei einer Sprengstoffexplosion Fensterscheiben zerspringen. Seit Jahrzehnten nutzt man mit großem Erfolg diese Stoßwellen in der Urologie zum Zertrümmern von Nierensteinen.

Ende der 80-er Jahre fand die Stoßwellenbehandlung Einzug in das Fachgebiet der Orthopädie. Man behandelte nicht heilende Knochenbrüche von außen mit Stoßwellen, weshalb dieses Verfahren extrakorporale Stoßwellentherapie genannt wird. Dadurch kam es zum Ausheilen der Falschgelenke (Pseudarthrose), da die Stoßwellen knochenbildende Zellen anregten.

Man konnte durch die Etablierung dieses Verfahrens Operationen vermeiden.

In der Folgezeit wurde dieses Prinzip auch bei der Behandlung anderer orthopädischer Erkrankungen genutzt und wissenschaftlich weltweit untersucht.

Mittlerweile ist die Stoßwellentherapie wissenschaftlich für nachfolgende Erkrankungen umfangreich untersucht und gilt in vielen Ländern als Standardindikation für deren Behandlung.

Nachfolgend führen werden Erkrankungen aufgeführt, die zur Behandlung mit einer Stoßwellentherapie geeignet sind.

Kalkschulter

Es handelt sich dabei um eine sehr schmerzhafte Bewegungseinschränkung des Schultergelenkes in Ruhe und bei Bewegung auf Grund einer Reizung im Schultergelenk meist mit einem Kalkherd verbunden.

Fersensporn

Es handelt sich dabei um mehr oder weniger kleine, spitze knöcherne Ausziehungen im Bereich der Ferse, die insbesondere bei ersten Schritten („Anlaufschmerz“) zu sehr starken Schmerzen führen und die Belastbarkeit des betroffenen Fußes massiv einschränken können.

Häufig kommt es in diesem Bereich dabei auch zu einer Sehnenreizung (Faszitis plantaris), die ebenfalls mit der Stoßwellentherapie erfolgreich behandelt werden kann.

Sehnenreizung  am Ellenbogengelenk („Tennisellenbogen“)

Es handelt sich dabei um eine schmerzhafte Knochenhautreizung bei Überbeanspruchung von Sehnen. Am häufigsten tritt diese an der Außenseite des Ellenbogens auf („Tennisellenbogen“).

Falschgelenkbildung

Gelegentlich kommt es vor, dass ein Knochenbruch nicht zusammenheilt, was in der Fachsprache Pseudarthrose genannt wird.

Neben diesen wissenschaftlich umfangreich untersuchten Diagnosen gibt es Anwendungsbereiche, bei denen die extrakorporale Stoßwellentherapie angewandt wird, jedoch wissenschaftlich noch nicht abschließend untersucht wurde.

Hierzu gehören unter anderem die Achillessehnenreizung, der Golferellenbogen, die Reizung im Bereich des großen Rollhügels am körpernahen Oberschenkelknochen, auch Bursitis trochanterica genannt, oder das Kniescheibenspitzensyndrom („Patellaspitzensyndrom“).

Behandlungsablauf und Risiken

Es werden in der Regel drei Behandlungen im Abstand von 1-2 Wochen durchgeführt. Dabei werden je nach Erkrankung und Anwendung sogenannter fokussierten oder radialer Stoßwellen zwischen 1500 und 3000 Schuß zur Anwendung gebracht.

Eine örtliche Betäubung ist in der Regel nicht erforderlich, kann bei Anwendung hoher Energien, zum Beispiel bei der Kalkschulter, manchmal jedoch sinnvoll sein.

Außer lokalen Blutergüssen und gelegentlicher kurzzeitiger Schmerzverstärkung nach der Behandlung, sind bisher keine Nebenwirkungen beschrieben worden.

Nicht durchgeführt werden sollte die Stoßwellenbehandlung bei Blutgerinnungsstörungen, Einnahme von blutgerinnungshemmenden Medikamenten (Markumar), vorhandenen Herzschrittmacher und Schwangeren.

Kosten

Die Stoßwellentherapie erfordert einen hohen personellen und apparativen Aufwand.

Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte. Die Abrechnungsziffer wurde von der Bundesärztekammer festgelegt und wird von den privaten Krankenkasse in der Regel ohne Probleme erstattet.

Da die vertraglichen Bedingungen der privaten Krankenversicherungen, als auch der Beihilfestellen abweichen können, empfehlen wir vorab eine Genehmigung einzuholen, was in den letzten Jahren kein Problem war.

Bei gesetzlich Versicherten wird die Stoßwellentherapie bei Fersensporn/ Plantarfasziitis unter bestimmten Voraussetzungen erstattet.

 

Sollten Sie weitere Fragen zur Stoßwellentherapie haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir wenden dieses Verfahren seit 1995 mit Erfolg an und verfügen über ein Gerät der neuesten Generation.